Weiterbildungslehrgänge gemäß Richtlinie 2003/59/EG

und § 5 BKrFQG für EU-Berufskraftfahrer

 

 

Kraftfahrer, die im gewerblichen Güterkraftverkehr oder im Werkverkehr tätig sind und Kraftfahrzeuge

lenken, für die Führerscheine der Klassen C, CE, C1 oder C1E vorgeschrieben sind, benötigen   grundsätzlich alle 5 Jahre eine Weiterbildung gemäß § 1 Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz, unabhängig, vom Zeitpunkt des erstmaligen Erwerbs des Führerscheins.

 

Diese Weiterbildung besteht aus 35 Stunden Unterricht, aufgeteilt auf 5 Module, die innerhalb dieser

Fristen absolviert werden müssen und durch Ausstellung eines Fahrer-Qualifizierungsnachweises,

mit Eintrag der Schlüsselzahl 95, durch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde dokumentiert wird.

 

Wir führen diese Module für den Güterkraftverkehr nach untenstehendem Lehrplan regelmäßig durch. Wenn Sie an unserem Angebot Interesse haben, würden wir uns über eine Kontaktaufnahme freuen.

 

 
Module Module für LKW-Fahrer im Güterkraftverkehr
Modul I  Wirtschaftliches Fahren (KB 1.1 bis 1.3a)
Modul II Ladungssicherung (KB 1.4)
Modul III Sozialvorschriften (KB 2.1)
Modul IV Recht & Dokumente (KB 2.2)
Modul V Sicherheit & positives Image (KB 3.1 bis 3.7)

 

Nächster Lehrgangstermin: Auf Anfrage
Lehrgangsort: TZU Oberhausen        
Lehrgangsgebühren: 100,- € USt.-frei      
Inkl. Frühstück, Getränke und Lehrmaterial 

 

Bei Firmenanmeldungen gewähren wir angemessene Rabatte 

 

 

 

 

          

 

 
 

 

 

 

 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unser Büro: 0208 / 85 31 03

 

Wir sind eine anerkannte Ausbildungsstätte* für die Weiterbildung im Güterkraftverkehr.

*Anerkannt als Ausbildungsstätte nach § 7 Abs. 1 Nr. 5 Abs. 2 BKrFQG

von der Bezirksregierung Düsseldorf, Am Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf