Weiterbildungslehrgänge gemäß Richtlinie 2003/59/EG
und § 5 BKrFQG für EU-Berufskraftfahrer
Kraftfahrer, die im gewerblichen Güterkraftverkehr oder im Werkverkehr tätig sind und Kraftfahrzeuge
lenken, für die Führerscheine der Klassen C, CE, C1 oder C1E vorgeschrieben sind, benötigen grundsätzlich alle 5 Jahre eine Weiterbildung gemäß § 1 Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz, unabhängig, vom Zeitpunkt des erstmaligen Erwerbs des Führerscheins.
Diese Weiterbildung besteht aus 35 Stunden Unterricht, aufgeteilt auf 5 Module, die innerhalb dieser
Fristen absolviert werden müssen und durch Ausstellung eines Fahrer-Qualifizierungsnachweises,
mit Eintrag der Schlüsselzahl 95, durch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde dokumentiert wird.
Wir führen diese Module für den Güterkraftverkehr nach untenstehendem Lehrplan regelmäßig durch. Wenn Sie an unserem Angebot Interesse haben, würden wir uns über eine Kontaktaufnahme freuen.
Module | Module für LKW-Fahrer im Güterkraftverkehr |
Modul I | Wirtschaftliches Fahren (KB 1.1 bis 1.3a) |
Modul II | Ladungssicherung (KB 1.4) |
Modul III | Sozialvorschriften (KB 2.1) |
Modul IV | Recht & Dokumente (KB 2.2) |
Modul V | Sicherheit & positives Image (KB 3.1 bis 3.7) |
Nächster Lehrgangstermin: Auf Anfrage
Lehrgangsort: TZU Oberhausen
Lehrgangsgebühren: 100,- € USt.-frei
Inkl. Frühstück, Getränke und Lehrmaterial
Bei Firmenanmeldungen gewähren wir angemessene Rabatte
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unser Büro: 0208 / 85 31 03
Wir sind eine anerkannte Ausbildungsstätte* für die Weiterbildung im Güterkraftverkehr.
*Anerkannt als Ausbildungsstätte nach § 7 Abs. 1 Nr. 5 Abs. 2 BKrFQG
von der Bezirksregierung Düsseldorf, Am Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf